Mitteilung des Vereins zum Umgang mit der neuen Coronaschutzverordnung NRW

Liebe Mitglieder, Trainer, Eltern und Spieler, die Corona-Pandemie bestimmt derzeit wieder verstärkt das Tagesgeschehen und erstmals seit Beginn der Pandemie ist die Sieben-Tage-Inzidenz bundesweit auf über 400 gestiegen. Dies hat auch verschärfende Maßnahmen für den Amateursport und unseren Verein zur Folge, welche wir euch gemäß neuer Coronaschutzverordnung NRW vom 24.11.2021 im Folgenden erläutern:

§ 4 Zugangsbeschränkungen, Testpflicht

2. Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden:

3. die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum im Amateursport als auch im Profisport, wobei für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Profiligen, an Ligen und Wettkämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist, sowie Teilnehmende an berufsvorbereitenden Sportausbildungen (zum Beispiel Lehrveranstaltungen des Hochschulsports) übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis nach § 2 Absatz 8 Satz 2 auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist

4. der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind von dieser Regel ausgenommen!

Das bedeutet, dass alle aktiven Sportler (ab älterer Jahrgang B-Jugend aufwärts), die mindestens 16 Jahre alt sind, die Sportanlage zum Trainings- sowie Spielbetrieb nur noch mit einem gültigen 2G-Nachweis betreten dürfen oder zunächst auch noch mit einem höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test. Der Nachweis einer Zweitimpfung muss dabei mindestens 14 Tage alt sein und der Nachweis einer Genesung darf dabei maximal sechs Monate alt sein. Genesene, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, müssen mindestens einmal geimpft sein, um als genesen zu gelten. Soweit Übungsleiter/Trainer/Betreuer etc. nicht immunisiert sind (also nicht vollständig geimpft oder genesen), benötigen diese einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und sie müssen zusätzlich während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen. Für Zuschauer gilt ausschließlich die 2G-Regel. Elternteile, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen ihre Kinder somit vor Trainingseinheiten und Spielen nur bis zum Eingangstor bringen sowie vor diesem wieder abholen und sich nicht auf der Anlage aufhalten.

Wir appellieren an euch, diese strengen Maßnahmen konsequent einzuhalten und eurer Verantwortung gerecht zu werden. An Spieltagen wird es verstärkte Einlasskontrollen geben.

Durch euren tollen und pflichtbewussten Einsatz ist es uns in der bisherigen Corona- Pandemie jedes Mal aufs Neue gelungen die für unseren Verein erschwerenden Auflagen gemeinsam zu meistern und wir blicken einer positiven Umsetzung der neuen Maßnahmen, welche wir als Verein sehr begrüßen, positiv entgegen.

Mit sportlichen Grüßen, Jens Stieghorst (Vorsitzender) und Michael Schneider (stellv. Vorsitzender) und Dominic Geier (Jugendleiter) und Reinhold Mauermann (stellv. Jugendleiter).

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