Ratingen, 06.03.2021
Liebe Mitglieder, Trainer, Eltern und Spieler, knapp vier Monate haben wir gemeinsam eine fußballfreie Zeit durchstehen müssen und lange war für die Sportvereine keine klare Perspektive für Öffnungen zu erkennen. Gemäß der ab Montag neu geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind uns als Verein jetzt aber Türen geöffnet worden wieder mehr Möglichkeiten auszuschöpfen und vor Allem unseren Kindern eine Perspektive auf dem Weg zurück in den organisierten Sport zu geben. In § 9 (1) heißt es: "Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport
1. von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes,
2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie
3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen."
Dementsprechend ist das Gruppentraining für unsere Mannschaften, bei denen die Kinder das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit bis zu 20 Kindern in voller Kontaktform ab dem 08.03. unter Einhaltung des Hygienekonzepts wieder zulässig. Allen älteren Jugendmannschaften sowie Seniorenmannschaften bleibt bis mindestens zum 22.03. nur das Individualtraining übrig.
Auf jeder unserer vier Platzhälften dürfen sich dabei jedoch nicht mehr als 20 Personen aufhalten. Dementsprechend müssen wir Trainingszeiten entzerren bzw. zeitversetzt ansetzen. Der kleine Platz wird dabei zunächst nicht berücksichtigt. Er wird als Ausweichort freigehalten, falls im ursprünglichen Trainingsplan mehrere Mannschaften auf einer Platzhälfte eingeteilt sind und dient zudem zum Individualtraining.
Wir bitten darum, dass sich so wenig Eltern wie möglich während des Trainingsbetriebs auf der Anlage aufhalten. Auf der gesamten Anlage gilt die Maskenpflicht. Nicht nur beim Betreten der Anlage, sondern auch auf festen Sitz- und Stehplätzen darf die Maske nicht abgenommen werden!