Liebe Mitglieder, Trainer, Eltern und Spieler, die Corona-Pandemie bestimmt derzeit wieder verstärkt das Tagesgeschehen und erstmals seit Beginn der Pandemie ist die Sieben-Tage-Inzidenz bundesweit auf über 400 gestiegen. Dies hat auch verschärfende Maßnahmen für den Amateursport und unseren Verein zur Folge, welche wir euch gemäß neuer Coronaschutzverordnung NRW vom 24.11.2021 im Folgenden erläutern:
§ 4 Zugangsbeschränkungen, Testpflicht
2. Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden:
3. die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum im Amateursport als auch im Profisport, wobei für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Profiligen, an Ligen und Wettkämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist, sowie Teilnehmende an berufsvorbereitenden Sportausbildungen (zum Beispiel Lehrveranstaltungen des Hochschulsports) übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis nach § 2 Absatz 8 Satz 2 auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist
4. der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer